Hallo Simla!

Danke für den Hinweis auf diesen Auszug.

Aber in meinem Gedankenwirrwarr gehts darum, was,wenn das Visa bereits erteilt wurde.
Ob die Botschaft,die Tatsache, das der "Gast" seinen gastgeber nicht mit seiner Anwesenheit beglückt,sondern jemand anderes,
überhaupt verfolgt, und wenn, welche Handhabe könnte dann überhaupt Bestand haben?
Denn im Prinzip handelt es sich ja um Betrug seinerseits.

Gruss Suzann