Antwort auf:
Ob die Botschaft,die Tatsache, das der "Gast" seinen gastgeber nicht mit seiner Anwesenheit beglückt,sondern jemand anderes,
überhaupt verfolgt, und wenn, welche Handhabe könnte dann überhaupt Bestand haben?

Das braucht die Botschaft ja eigentlich gar nicht zu interessieren, denn es hat sich mit Unterzeichnung einer VE ja bereits ein "Dummer" gefunden, der im Ernstfall für alle anfallenden Kosten aufkommen müsste...