Original geschrieben von: Suzann

Wenn es denn seitens der Botschaft so wäre, das es im Prinzip total egal wäre,
wo er sich wirklich in EU aufhält, wäre es doch auch eigentlich total unerheblich,
ob z.Bsp. genug Wohnraum seitens des Einladers besteht, oder ob er überhaupt den Einlader wirklich als Gastgeber nutzt.Sprich, die Vorraussetzungen unter denen er aus D die Einladung erhalten hat, wären im Prinzip fürn Popo.

Es gibt nun mal keine zentrale Visavergabestelle für den Schengener Raum. Wohnraum wird nicht von allen Behörden geprüft, da jedem Bewohner 12qm zustehen, wird dies sicher jeder erfüllen.
Und klar, sichert derjenige sich ab, der am Ende haften muss. Und das gibt der dt. Staat eben an einen Verpflichtenden ab.

Im Grunde ist das wie ne Bankbürgschaft für einen guten Freund. Er erzählt mir, er kauft sich ein Auto damit er besser zu seiner Arbeitsstelle kommt. Klar, da helfe ich doch gerne, ich kenn ihn lang und er arbeitet ja auch. Die Banken sind eben heutzutage kleinlich - die sichern sich ab.
Dass mein Freund sich aber am Ende doch kein Auto gekauft hat sondern einen Trip nach Las Vegas gemacht hat, interessiert die Bank nicht wenn sie sich an mich als Bürge wendet.
LG Simla