Original geschrieben von: Suzann

Simla,
stimmt.
Also sehe ich es richtig, das es im prinzip seitens der Botschaft niemanden wirklich interessiert,
ob der "gast" auch wirklich dort auftaucht, wo er eigentlich aufgrund seines Antrags auch auftauchen sollte.

Suzann


Der Botschaft ist das doch egal ob der Eingeladene beim Einladenden auftaucht oder nicht. Die haben ihre VE und damit ist der Fall für die abgehakt. Wie Simla schon schrieb bezieht sich das Visum auf die Schengener Staaten, nicht auf eine bestimmte Person.
Wie bei der beschriebenen Bürgschaft. Was anderes ist die VE ja auch nicht. Du verbürgst Dich mit der VE für eine andere Person.
Wenn die nun Schindluder damit treibt, warum sollte das die Botschaft interessieren? Die haben ihren Dienst getan. Man sollte halt wissen für wen man sich verbürgt und wen man einlädt. Ich würde das nur für enge Familienangehörige tun.