Original geschrieben von: Simla
Hallo,

Habt Ihr mit Eurem Partner mal darüber gesprochen was wäre, wenn das Kind zur Halb/Vollwaise wird?

Was tun, wenn die Mutter stirbt? Das Kind dann zu den deutschen Eltern (sofern man das überhaupt beeinflussen kann) oder zu den tunesischen Schwiegereltern? Was hat da Vorrang? Eine Familie mit Liebe und Geborgenheit oder ein Land?

LG Simla


Hi,
klar, hat man mal drüber gesprochen.
Aber im Prinzip kommt es doch bei verheirateten,zusammenlebenden Eltern, im Normalfall, garnicht zu tragen.
Man kann dann doch aber eigentlich davon ausgehen, das, wenn sich die bi.-nat. Eltern im Vorfeld da schonmal Gedanken drum gemacht haben,
sie sich mit Sicherheit nicht dafür aussprechen, das die Kiddys,hier auch bestens versorgt und umhegt von der deutschen Familie, evt. im Schulalter, aus diesem System, ihrem Lebensmittelpunkt ,mit allem was dazu gehört, herausgerissen werden,und nach Tunesien verfrachtet werden.
Verstirbt hier ein Elternteil, bspw. die Mutter,kräht doch kein Hahn nach, was der Papa mit den Kiddys macht.

Bei geschiedenen, sich das Sorgerecht teilenden Eltern kommt es doch eigentlich garnicht zu tragen,oder?
Da würde die Sorge sich doch wohl ,wenn nichts gravierendes vorliegt,er hier in D lebt, automatisch auf den KV übertragen und somit hätte er die Gewalt darüber, was mit den Kiddys geschieht.

Zu tragen kommt es doch eigentlich nur bei geschiedenen Elternpaaren,
bei denen das Sorgerecht bei der KM liegt.
Und dieses alleinige Sorgerecht wird so eine Mutter mit Sicherheit nicht umsonst
erhalten haben.
Und da kann ich mir absolut nicht vorstellen, das da eine Mama, auch wenn sie wüsste, das das Kind seitens der Familie des Ex in Tun. geliebt wird,
sie ihr Kind aus dem gewohnten Umfeld reissen würde, wenn hier jemand ist, sei es die direkte Familie oder auch Ehepaarfreunde, von denen sie weiss, bzw. es evt. auch bereits abgesprochen ist, das diese ihr Kind im Fall grossziehen würden.

ich persönlich, habe nach Trennung/Flucht von/vor meinem Exm. ,seiner Rückkehr nach Tn und der Übertragung des all. Sorgerechts auf mich, direkt einen Schreiben notariell aufsetzen/beglaubigen lassen, das mein Kiddy im Fall meines vorzeitigen Ablebens bis zu seiner Volljährigkeit,in der Obhut meiner Schwester steht.

Das heisst aber im Gegenzug nicht, das ich der Familie in TN jegliches Vermögen in Bezug auf Kindererziehung abspreche.
Hier kommt einzig und allein das Kindeswohl zu tragen.


Suzann




Last edited by Suzann; 31/12/2009 00:26.