Das Auswärtige Amt (AA) hat mit Schreiben vom 17. Juli 2007 alle deutschen Auslandsvertretungen angewiesen, dass in den Ländern, in denen das Goethe- Institut tätig ist, der Nachweis der Deutschkenntnisse „grundsätzlich nur über das Sprachprüfungszertifikat ,Start Deutsch 1‘ des Goethe-Instituts (oder seiner Partnerorganisationen bzw. Lizenznehmer) erbracht werden kann“ (nur in den „eng begrenzten Ausnahmefällen“, in denen „gleichwertige andere Sprachzeug- nisse“ vorgelegt würden wie z. B. Zeugnisse von Oberschulen.........
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/109/1610921.pdf