Original geschrieben von: Cheker
Seit wann brauchen NICHT-TUNESISCHE Kinder eine Ausreise-Erlaubnis des Vaters?

Mit welchem Gesetztes-Text begründet dies der ADAC?

Das AA schreibt auf der Internet-Seite nur folgendes:

"Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten mit sich führen."

Aber Kinder, die in Begleitung der Grosseltern sind, sind doch nicht alleinreisend.......?
Ferner steht da "sollten".

Sollten ist unbedingt als ein Muß zu verstehen.....


Die Auskunft des ADAC ist richtig, wenn das Kind einen tunesischen Vater hat (manchmal versucht der tunesische Zoll, dies auch für eine tunesische Mutter zu verlangen). Theoretisch könnte dies auch für Kinder von muslimischen Vätern aus anderen Staaten zutreffen, wenn z.B. der Vater ein Gesuch an das entsprechende Land richtet und erklärt, die Mutter habe sein Kind entzogen und reise mit ihm ohne seine Genehmigung.

Die Auskunft ist allerdings falsch, soweit es sich um Kinder nichtmuslimischer Eltern handelt, die mit ihren Erziehungsberechtigten aus einem Lande kommen, in dem diese Bescheinigung nicht verlangt wird.
Hier könnte allenfalls die Genehmigung der Sorgeberechtigten (Eltern) für die Reise überhaupt verlangt werden, da die Großeltern diese Sorge nicht automatisch ausüben - aber diese Bescheinigung kann auch in Europa verlangt werden, das hat nichts speziell mit Tunesien zu tun.

Der ADAC wollte offenbar diese Erklärung sparen und hat deshalb eine Sprachregelung gewählt, die auch den schlechtesten Fall berücksichtigt.