Hallo Marini

Ich hatte in Erinnerung, dass dies in der Verfassung ziemlich zu Beginn erwähnt war. Mein Arbeitskollege meinte jedoch, es sei kantonal festgehalten. Werde mich mit Quellenangabe nochmals melden…Auf Wikipedia hiess es tatsächlich, dass es keine Mitführpflicht gebe (CH+DE). Aber auf jedenfall erspart es Ärger & Zeit, wenn man sich vor Ort ausweisen kann ;-)

LG