Suuuuuuuupi und herzlichen Glückwunsch!!!

Je nach Stadt gibt es auch da Unterschiede frown
In meiner muss man sich zuerst auf dem Einwohnermeldeamt anmelden und anschliessend zur ABH.
Eine AE darf laut Gesetz zwischen 1 - 3 Jahre erteilt werden.
Je nach ABH machen die das sofort, andere warten aus Termingründen bis kurz vor Ablauf des Visums.
Ruf einfach bei Deiner ABH an smile

Führerschein:
http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/auslaendischer_fuehrerschein.php

Die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen mit einem ausländischen Führerschein (außer EU/EWR) besteht für 6 Monate (die Frist kann im Ausnahmefall auf Antrag um weitere 6 Monate verlängert werden). Der Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis wird nach der 6-Monatsfrist zur weiteren Teilnahme am deutschen Straßenverkehr zwingend erforderlich. Nimmt der Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis nach den 6 Monaten trotzdem weiter am deutschen Straßenverkehr teil, ohne dass der Führerschein umgeschrieben wurde, macht er sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG strafbar.