hallo, mein problem ist, das mein verlobter aus algerien kommt.hat in deutschland geheiratet u ist auch geschieden worden. wir wollen heiraten aber dafür muß die ehe drüben eingetragen sein was aber nicht geschehen ist.das gericht verlangt eine unterschrift der frau das sie damit einverstanden ist, das in algerien die ehe nochmal geschieden wird, was sie aber nicht machen wird.was können wir machen wenn sie nicht unterschreibt.es muß doch eine lösung geben.re ist sonst den rest des lebens mit ihr verheiratet.gibt es sogenannte härtefälle damit wir keine unterschrift brauchen?vorweg mein verlobter hat eine vaterschaftsklage eigereicht,weil sie behaubetet er sei nicht der vater des kindes was sich beim ersten DNA test bestätigt hat.also hat sie damals erst versucht ihm ein fremdes kind unter zu schieben.ich kenne die gesetze in algerien nicht.betrug in der ehe.gibt es da nicht die möglichkeit auch ohne ihre zustimmung sich scheiden zu lassen.die aussage ist im familiengericht protokoliert worden.ich weiß nicht mehr weiter.ihm droht jetzt die abschiebung.wenn re ist weg gibt es keine chance mehr ihn zurück zu holen.ich hoffe ihr könnt mir helfen. mit freundlichen grüßen maguy