Original geschrieben von: koala21
[Aber wenn sie hier leben wollen (mit hier meine ich jedes Land ausserhalb von Tunesien) und die Frau einen Doppelnamen haben möchte, oder die Frau UND die Kinder den Namen der Frau haben sollen, dann muss das schriftliche festgehalten werden - und zwar vor der Heirat.


Hi,
Nun ja, da wird es evt. von Stadt zu Stadt verschieden gehandhabt, und/oder die Gesetze haben sich geändert.
In meinem Fall,Heirat 1996 in TN,
Beibehaltung auch in D.-Papieren meines Geburtsnamen.
Kind wurde 2001 in D auf den N.-N. des Vaters gemeldet.
Meinen N.-N. liess ich erst ca. 8 Mon später ändern.
Sprich, als ich bereits 5J. verheiratet war,nahm ich den Nachnamen meines damaligen Ehemannes an.
Gruss Barbara