Normalerweise muß das Trennungsjahr eingehalten werden, bei Gewaltanwendung kommt doch eventuell auch eine Härtefallscheidung in Frage? Das würde eine schnellstmögliche Scheidung bedeuten.

Wie die Richter entscheiden, wenn ein Ehepartner nicht einverstanden ist, liegt anscheinend an der Person des Richters. Bei meinem Amtsgericht war es so, dass der Richter immer der Ansicht war, dass eine Ehe endgültig zerüttet ist, wenn das Trennungsjahr eingehalten wurde. Man musste also nicht länger als 1 Jahr warten, egal ob der Partner mit der Scheidung einverstanden war.