Zu berücksichtigen ist auch der Rentenausgleich. (Wenn es auch bis zur Rente vielleicht noch lange dauert) Für die Zeit der Ehe steht dem geschiedenen Partner später ein Rentenausgleich zu. Das heißt, je länger du verheiratet bist, um so höher der Rentenanspruch vom ehemaligen Partner. Erfolgt keine Scheidung wird später die jeweilige Rente der Partner miteinander ver-/berechnet. Frage hierzu mal bei Deinem Rentenversicherungsträger nach, der kann Dir das besser erklären.