Es geht nicht darum, "Schulden" WÄHREND der Ehe bei dem anderen Ehepartner geltend zu machen, dazu braucht es eine Gesamtschuldnerschaft,wie Du es geschrieben hast.

Bei der Scheidung jedoch werden im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft Gewinne addiert und Verbindlichkeiten,die während der Ehe entstanden sind, abgezogen.

Dies ist keinesqwegs neu,sondern seit dem 19. Jahrhundert so.


Die Freiheit ist immer nur Freiheit des Andersdenkenden.
Rosa Luxemburg