Hallo!
Ich hab da mal 2 Fragen!

Weiss jemand, wie alt das (österr. oder dte. - müsst wohl egal sein) Ehefähigkeitszeugnis sein darf, wenn es von der (ö oder d) Botschaft in Tunis für die Hochzeit beglaubigt wird?
zB: Ich lasse im Juli das EFZ von meinem (ö od. d) Standesamt ausstellen und fahre erst im September zur Botschaft nach Tunis. Beglaubigen die das noch, oder ist es zu alt?

Und wie alt darf das von der (ö od. d) Botschaft in Tunis beglaubigte EFZ sein, damit man in Tunesien heiraten kann?
zB: ich lasse das EFZ im Juli von der (ö od. d) Botschaft in Tunis beglaubigen, Heirat ist im September in Tunesien. Ist das EFZ für die Hochzeit noch gültig?

lg koala