Ich bin erstaunt: Antwort der Botschaft innerhalb einer halben Stunde!!!

....."grundsätzlich verliert ein Goethe-Zertifikat seine Gültigkeit nicht.
Gleichwohl dient das Zertifikat jedoch dem Nachweis, dass der
Antragsteller über geeignete Sprachkenntnisse verfügt, um sich in
Deutschland leicht integrieren zu können. Wenn Ihr Mann mit einem alten
Zertifikat vorspricht und seine Sprachkenntnisse weder weiter aufgebaut
noch aufrechterhält und bei der Beantragung unzureichende
Deutschkenntnisse vorweist, kann es vorkommen, dass bei unzureichenden
Deutschkenntnissen ein neues Zertifikat angefordert wird. Insofern ist
es vom Einzelfall abhängig, wann die Sprachprüfung absolviert wird."