Antwort auf:
[...] Davon ist die Rede, wenn eine Person, die in der Schweiz den Wohnsitz hat, im Ausland einen Führerausweis erwirbt, ohne sich dort mehr als 12 Monate ohne Unterbruch aufgehalten zu haben

Na ja, mehr als 12 Monate ohne Unterbruch hat er sich bestimmt in TN aufgehalten. grin Da fehlt der Zusatz "zum Zeitpunkt der Prüfungsabsolvierung", oder so ähnlich..... wink