Ich hoffe Ihr lebt nicht in Zürich Kanton Zu einer Aberkennung von ausländischen Führerausweisen kommt es auch, wenn in der Schweiz zum Lenken von Motorfahrzeugen Führerausweise verwendet werden, "die unter Umgehung der schweizerischen Zuständigkeit" erworben wurden. Davon ist die Rede, wenn eine Person, die in der Schweiz den Wohnsitz hat, im Ausland einen Führerausweis erwirbt, ohne sich dort mehr als 12 Monate ohne Unterbruch aufgehalten zu haben
Ich gehe davon aus dass das auch in den anderen Kantonen ebenso geregelt ist.
Oder die Schweiz ist sehr ausländerfreundlich?
In D hast du mit sowas keine Chance.
Also Pina, viell erkundigst du dich besser nochmal,
ich finde das auch etwas merkwürdig...
Nachtrag, oder gibts einen Link den Du einstellen könntest?