Ui, wie soll ich Dir das erklären. Also der Führerschein hat nur Gültigkeit wenn er mindestens 12 Monate am Stück in Tunesien war. Was aber ja nicht der Fall ist. Somit hat der im Urlaub erworbene Führerschein keine Gültigkeit. Und somit ist das so als hätte man keinen. Mich geht das nichts an, es wäre nur Schade wenn man einen Start nach dem Auswandern gleich mit einer Strafanzeige rumschlagen muß ohne es zu wollen. Der Text ist eigentlich eindeutig.Vielleicht hast Du Dir was anderes ausgedruckt? Geh doch mal zur Umtauschstelle und schildere den Fall und dann lass Dir das schriftlich geben? Nur ein gut gemeinter Rat!