Original geschrieben von: Nela

Da es sich um eure Heiratsurkunde handelt, würde ich sagen, dass ihr beide (du und deine Frau) Urkundeninhaber dieser Urkunde seid. Eine Vollmacht dürfte also nur für eine dritte Person erforderlich sein, falls ihr (du und/oder deine Frau) die Urkunde nicht selber legalisieren lassen könnt. Im Zweifelsfall nochmals kurz bei der Botschaft anfragen. Vor der Legalisierung bei der Botschaft müssen aber erst Gouvernorat und Außenministerium eine Beglaubigung vornehmen, aber das wirst du ja sicher wissen bzw. beachtet haben.


Ist das neu, daß die Heiratsurkunde bei Gouvernorat und Außenministerium beglaubigt werden muß ?

Als wir im letzten Jahr geheiratet haben war das noch nicht der Fall.
Da mußten nur die Unterlagen meines Mannes ( für das Ehefähigkeitszeugnis meiner Gemeinde ) auf diesem Weg beglaubigt werden.


Träume nicht Dein Leben sondern lebe Deine Träume