Im Merkblatt Eheschließung der Deutschen Botschaft steht dazu folgendes:

Sämtliche tunesische Urkunden sollten zur Verwendung in Deutschland legalisiert werden!

Es ist deshalb empfehlenswert, nach der Eheschließung auch die Heiratsurkunde von der Botschaft legalisieren
zu lassen.


Bezüglich der Legalisation von tunesischen Urkunden ist Folgendes zu beachten:

Bevor die Deutsche Botschaft eine tunesische Urkunde legalisieren kann, müssen folgende
Behörden beteiligt werden
(Einholung von Vor- und Überbeglaubigung):

Urkunden der Standesämter und sonstigen Verwaltungsbehörden:

- Das für die Ausstellung der Urkunde zuständige tunesische Gouvernorat (Vorbeglaubigung)

- Das tunesische Außenministerium (Ministère des Affaires Etrangères / Direction des
Affaires Consulaires, Avenue de la Ligue Arabe, Nord Hilton, 1002 Tunis - Belvédère, Tel.:
71-847.500, 71-847.010)

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