Antwort auf:

Antwort auf:Wieso bezahlen die Eltern ggf. eine Kaution von 2.500 € für das Besuchervisum? In BI muss derjenige, der die Verpflichtungserklärung abgibt, genügend Einkommen haben (ohne staatl. Leistungen). Von einer Kaution war nie die Rede.

In manchen Städten bzw. bei manchen Ausländerbehörden gibt es die Möglichkeit, bei zu geringem monatlichem Einkommen (bezüglich der Verpflichtungserklärung) eine Kaution zu hinterlegen.


Dem kann ich nur zustimmen. Über die Kautionsumme entscheidet auch der Sachbearbeiter (Liegt in der Regel zw. 1500 und 3000€).