Original geschrieben von: Zarzouna
Super, vielen Dank. Bleibt nur noch die Frage nach der zu Übersetzenden Urkunde. Also den Ehevetrag mit Legalisation übersetzen lassen? Oder den Eintrag aus dem ehereegister vom tunesischen Amt?

Grußß


Es muss der Ehevertrag mit der Legalistation übersetzt werden, denn nur dieser wird in Deutschland als Heiratsurkunde anerkannt. Durch die Legalisation von der deutschen Botschaft ist der Vertrag gleichzeitig die Heiratsurkunde für Deutschland.

Solltet ihr noch die möglichkeit haben ein "Familien-Stammbuch" in Deutschland zu bekommen, dann macht dass, dann bekommt ihr das dort eingetragen und müsst wenn es um eine Heiratsurkunde geht nicht immer den Ehevertrag inkl. übersetztung vorzeigen, sondern nur das Stammbuch.


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that can not fly

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