Die Ausländerbehörde verlangt in der Regel eine Verpflichtungserklärung (VE), diese kann auch von Dritten (in dem Fall z.B. von den Eltern) abgegeben werden. Wenn das Einkommen hoch genug ist (dafür gibt es Berechnungsgrundlagen), sollte die Abgabe einer VE problemlos möglich sein. Manche Ausländerbehörden akzeptieren auch eine Kaution, falls das monatl. Einkommen nicht ausreicht.

Die VE gibt staatlichen Stellen eine Rückgriffsmöglichkeit für den Fall, dass sie wegen des Aufenthalts Kosten tragen müssen. Mit der Abgabe einer VE übernimmt der Abgebende derselbigen die Verpflichtung, alle Kosten für den Lebensunterhalt und für die Ausreise des Ausländers zu tragen. Auch bei einem Heiratsvisum gibt es ja keine Garantie, dass letztendlich tatsächlich geheiratet wird. Die Partner könnten sich anders entscheiden, oder der Ausländer könnte untertauchen. Auch Abchiebungskosten könnten in so einem Fall auf denjenigen zukommen, der eine VE abgegeben hat. So eine Verpflichtungserklärung will also gut überlegt sein und sollte - wenn überhaupt - nur für Personen abgegeben werden, gegenüber denen man großes Vetrauen hat.

Unabhängig von der rechtlichen Angelegenheit bleibt natürlich die Frage, ob deine Eltern überhaupt zu so einer Verpflichtung bereit sind bzw. wovon ihr (du und dein Mann) künftig euren Lebensunterhalt bestreiten wollt....