Original geschrieben von: Geheimnis

Da steht ja eindeutig bis zur Eheschließung. Kann mir jemand sagen, wie lange diese Verpflichtungserklärung nun gilt?


Nach der aktuellen Rechtsprechung prinzipiell so lange, wie der beabsichtigte Aufenthalt andauern sollte (z.B. bei einem Besuchsvisum etwa 3 Monate).
Doch das ist die Rechtsprechung, und wenn man den Rechtsweg beschreitet kann es Jahre dauern, bis ein Urteil gefällt wird - und es kann dann, Jahre in der Zukunft, anders ausfallen, als heute.

Sowohl aus diesem, als auch aus einem anderen Grunde würde ich keine Verpflichtungserklärung abgeben. Falls ein in Deutschland lebender Tunesier (auch mit deutscher Zweitstaatsbürgerschaft) eine Tunesierin heiratet, dann kommt eventuell eine Regelausnahme der Aufenthaltsberechtigung zum Tragen, wonach das Eheleben auch in Tunesien stattfinden kann. Und selbst ohne diese Bestimmung müßte der in Deutschland lebende Tunesier sich und seine Ehefrau unterhalten können - wenn er keine Verpflichtungserklärung abgeben kann, die genau dieselbe Bedingung stellt, dann wird seine Ehefrau auch hier keine Aufenthaltsberechtigung erhalten, es besteht also eine gute Chance, daß ihr Aufenthalt "illegal" wird. Da zeichnen sich insofern nur Ärger und Probleme ab, die ich mir jedenfalls nicht ans Bein hängen würde.

Nun bist Du aber nicht ich - und deshalb mußt Du diese Entscheidung ganz alleine treffen, und, wie immer sie ausfällt, hinfort damit leben.