Original geschrieben von: LOE110119
(ich erinner --> für ein Ausländer besteht Passpflicht!).......aber niemand schleift ständig seinen tunesischen Pass mit rum wenn er shoppen etc. geht.


Das braucht in Deutschland auch niemand. Paßpflicht heißt: man muß einen Paß (Paßersatz, bei Deutschen auch Personalausweis) besitzen, aber nicht, daß man ihn auch bei sich führen muß - dieses Gesetz gilt gleichfalls für Ausländer, wie auch für Deutsche.
Meist genügt sogar ein Blatt, auf der man die Personalseite und die Seite mit der Aufenthaltsberechtigung kopiert hat.

Nein - die rote Karte dient einem ganz anderen Zwecke, nämlich dem, daß der tunesische Staat stets über den genauen Aufenthalt seiner Landsleute im Ausland infomiert ist. Wer sie gerne haben möchte, gut - wer sie nicht haben will, der hat ohne sie keine Nachteile, ist aber im Zweifelsfalle vor Nachstellungen sicher. smile