Original geschrieben von: kati3366
grin na dann bin ich ja beruhigt.

Im Gegensatz zum Standesbeamten ( der den Standardehevertrag mit sich führt ) kann man aber beim Notar etliche Details vertraglich genauer regeln.
Das wollte ich mit meiner "notariellen Eheschließung" eigentlich zum Ausdruck bringen.


Na, da muß ich jetzt aber auch einmal nachfragen - welche Details sind denn überhaupt regelungsbedürftig, wenn man in Tunesien nicht gerade besonders wohlhabend ist? So gut wie alle in anderen islamischen Ländern regelungsbedürftige Sachverhalte werden in Tunesien bereits vom Gesetz her gewährt, ich kann es mir daher nur vorstellen, daß in binationalen Ehen speziell auf den Nach-Scheidungsunterhalt abgestellt wird?