Dana das kann man nicht so genau sagen, es kommt auf die Situation an.
Wenn ein Patient während der fahrt ins Krankenhaus stirbt muß man anhlaten weil wie gesagt eine halbe Stunde pflicht ist zu reanimieren in dieser Zeit wird der Notarzt nachgefordert wenn er nicht schon dabei ist und er hat dann das sagen.
Ein Notarzt kann eine Todesursache genauso wie ein Arzt im Krankenhaus stellen.
Es gibt sichere und unsichere Todeszeichen. sicher sind auf einen biologischen Tod zurückzuführen und unsichere auf einen klinischen Tod diese sind nicht zur Todesfeststellung geeignet.
Und dann gibt es den Scheintod.

Wenn ein Patient im rettungswagen einen Herzkreislaufstillstand bekommt wird reanimiert man sieht am EKG was am herzen los ist, man muß auf die Situation achten.
Wenn er wirklich tod ist im rettungswagen muß ein Bestattungsinstitut angefordert werden da keine Toden im Rettungswagen transportiert werden dürfen außer in der Stadt Bremen.
Wenn eine Reanimation efolgreich ist und man fährt weiter und es kommt zu einem erneuten Herzstillstand wird neu ranimiert und man muß schauen wie weit das Krankenhaus entfernt ist, dann kann man bis dort hin fahren, ist aber in der Regel nicht so.
Wenn ein ungeklärter Tod vorhanden ist dann ist nicht das krankenhaus dafür da um dies zu klären sondern die Gerichtsmedizin.

Claudia