Es gibt in jedem Bundesland ein Bestattungsgesetz, dieses kann man sich im netz abrufen und sollte sich auch damit befassen, wenn es um eine Bestattung in Deutschland geht.

Bestattung
Die heute gültigen rechtlichen Regelungen zur Bestattung reichen in die Zeit der 30er Jahre zurück. 1934 wurden Gesetze zum Bestattungwesen erlassen, die vielfach heute noch Gültigkeit haben. Viele Regelungen beziehen sich auf diese Gesetzgebung.

Grundsätze der Bestattungsregeln
Die Bestattung von Toten wird als eine Aufgabe des Staates angesehen. Die Regelungen des Bestattungswesens sind vom Grundsatz der Seuchenabwehr getragen. Die Leiche muss vor der Bestattung untersucht (beschaut) werden, um eventuelle ansteckende Krankheiten zu erkennen. Das erfordert, dass zwischen Tod und Bestattung eine gewisse Zeitspanne vertreichen muss. Die Leichen müssen nach einer gewissen Zeit, die sie im Haus des Verstorbenen bleiben dürfen, in gekühlten Räumen aufbewahrt werden. Die Bestattung muss auf einem Friedhof erfolgen (Friedhofszwang); die Friedhöfe dürfen nur von den Städten und Gemeinden sowie Religionsgemeinschaften, die Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, betrieben werden. Die Gestaltung der Friedhöfe folgt dem Prinzip einheitlichlicher Grabgestaltung, die Anlage muss sich insgesamt in das Landschaftsbild einpassen.

Christlicher Hintergrund
Den Regeln ist ein christlicher Hintergrund unverkennbar. Dies wird zum Beispiel daran deutlich, dass die Bestattung im Sarg zur Norm gesetzt wurde. Die Feuerbestattung ist auf Antrag zulässig. In der katholischen Kirche war die Verbrennung bis zum 2. Vatikanischen Konzil (1964-1966) verboten. Die Feuerbestattung wurde vor allem von nichtreligiösen Menschen und von Freidenkern und Freireligiösen praktiziert - ihre Zahl war gering. Im Lauf der Jahre hat die Zahl der Feuerbestattungen auch unter Christen zugenommen. Da die Möglichkeit der Feuerbestattung vorhanden war, ergaben sich also keine Konflikte.

Wandlungen der Bestattungsformen
In den letzten Jahren haben sich verschiedene Wandlungen der Bestattungsformen ergeben.
Mit dem geltenden Recht in der Regel verträglich ist der Wunsch einer größer werdenden Zahl von Menschen nach anonymer Bestattung. Die von den Friedhofsordnungen geforderte Grabpflege kann - gegen Geldzahlung - problemlos an die Friedhofsgärtnerei(en) übertragen werden, so wie dies auch geschieht, wenn die Angehörigen nicht mehr am Ort des Verstorbenen wohnen.
Darüber hinaus gibt es vermehrt den Wunsch, außerhalb des Friedhofs begraben zu werden - zum Beispiel an Orten, die dem Verstorbenen wichtig sind. Dem steht der Friedhofszwang entgegen. Solche geäußerten Bedürfnisse spiegeln die zunehmende Pluralisierung und Individualisierung von Wertvorstellungen und Lebenshaltungen, die auch vor dem Tod nicht Halt machen.
Schließlich aber sind durch Migration Menschen nichtchristlichen Glaubens nach Deutschland gekommen. In diesen Religionen gibt es Bestattungsregeln, die von säkularen oder christlichen Formen abweichen. In der Regel wurden die Toten in ihre Herkunftsländer überführt - auch aus Verbundenheit zur früheren Heimat. Dieser Trend geht jedoch zurück, weil Deutschland mehr und mehr zur Heimat von Menschen nichtchristlichen Glaubens wird.

Diskussion um ein neues Bestattungsgesetz in Nordrhein-Westfalen
Die Gesetzgebungskompetenz im Bestattungswesen liegt bei den Bundesländern. Im Juni 2002 hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen den Entwurf für ein neues Bestattungsgesetz in den Landtag eingebracht, wo er weiter beraten wird.
Die Landesregierung verfolgt dabei das Ziel, den gewandelten Bedürfnissen der Bestattungsformen und den Bedürfnissen nichtchristlicher Religionsgemeinschaften Rechnung zu tragen (Möglichkeit der Aufhebung des Friedhofszwangs, Aufhebung der einzigen Alternativen Sarg- oder Feuerbestattung).
Die Reaktionen auf den Gesetzentwurf spiegeln die unterschiedlichen Formen und Positionen zur Bestattung im Besonderen, aber auch zum Umgang mit abweichenden Lebensformen im Allgemeinen.

>> Entwurf des Bestattungsgesetzes (über den Server des Landtags von Nordhrein-Westfalen. Dort unter "Dokumente", "Parlamentspapiere". In der Abfragemaske Nr. "13/2728" eingeben.
>> Stellungnahmen im Landttag von Nordrhein Westfalen (über den Server des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Dort unter "Dokumente", "Landtagsdokumentation". In der Suchmaske "Bestattungsgesetz" eingeben. Angezeigt werden Stellungnahmen der Anhörungen, z. B. von Kirchen und dem Zentralrat der Muslime.
>> Presserklärung des zuständigen Ministeriums zur öffentlichen Diskussion vom 28.10.02 (darin: die Grundsätze des Bestattungsgesetzes)

Die Bestattungsgesetze einiger Bundesländer können auf den jeweiligen Servern abgerufen werden. Meist findens sie sich bei den Justiz- oder den Sozial- und Gesundheitsministerien. Als Suchbegriff eignet sich "Bestattungsgesetz" oder "Bestattungswesen".

Tod und Sterben in den Religionen
Informationen auf den jeweiligen Themen-Seiten:
> islam > themen > tod und bestattung
> judentum > themen > tod und bestattung
> hinduismus > themen > tod, wiedergeburt und bestattung
> buddhismus > themen > tod, wiedergeburt und bestattung

Beispiel der Integration nichtchristlicher Bestattungsformen
Viele Friedhöfe ermöglichen mittlerweile die Bestattung von Menschen nichtchristlichen Glaubens nach deren Regeln. Für Hannover sind diese Bemühungen im Internet dokumentiert:
>> Bestattungen für Muslime, Yezidi und Buddhisten in Hannover

Bilddokumente
Eine Seite des in Köln lebenden Ethnologen Rüdiger Benninghaus, auf der sehr viele Bilddokumente von Grabstätten der verschiedenen Religionen - auch in Deutschland - zu sehen sind (lange Ladezeiten!). Außerdem ein einführendes Literaturverzeichnis und eine Linkliste.
>> Gräber, Friedhöfe und Begräbnisse


Letzte Aktualisierung: 10.01.03
http://www.religion-online.info/themen/bestattung.html