Hi,

es mag sein, dass eine Vollmacht ausreicht um ein Auto von einem Tunesier fahren zu dürfen; aber steht auch über Vermieten etwas!??? D.h. ich kann mein tunesisches Auto einem Deutschen ausleihen. Schön und gut! Aber darf ich ihm mein Auto vermieten???
Ich will euch nicht quälen, aber mich würde die Antwort dazu schon interessieren (Nicht weil ich ein Auto vermieten will. Keinesfalls; aber weil ich das so nicht nachvollziehen kann).

Gruß,
Foued