Ja, aber in dem Fall bist Du mit dem Auto eines Verwandten gefahren; d.h. Du bist nicht der übliche Tourist, sondern Du bist eher in Tunesien zum Besuch der Verwandten bzw. der Familie deines Mannes! Außerdem steht doch, dass man höchstwahrscheinlich mit einer Vollmacht sein Auto ausleihen darf. Darum geht es nicht, sondern um das (Schwarz-) Vermieten von Privatautos an Touristen. Und auch wenn man das mit den Polizisten umgehen könnte, wie sieht es mit Versicherung aus! Will man der Versicherung (und eventuell dem Gericht) belügen und erzählen, dass man den Besitzer seit Jahren gut kennt!!!? [Durcheinander] [Schüchtern]